Jeder kann an der Schulung teilnehmen. Wir überprüfen die weiteren rechtlichen Bausteine nicht. Raten aber dringend an, diese eigenverantwortlich hinzu zu fügen!
Wenn du mit Menschen/ Gruppen arbeitest, sollte immer eine Person mit einer gültigen Erste Hilfe vor Ort sein. Diese Erste Hilfe muss alle 2 Jahre aufgefrischt werden.
Ebenso ist es mit der Rettungsfähigkeit. Ein Nachweis deiner Rettungsfähigkeit im Wasser ist im gewerblichen Bereich notwendig. Die Anforderungen (Bronze oder Silber) sind auch hier sehr differenziert zu betrachten und nicht einheitlich für alle Arbeitsbereiche, Beckentiefen, Einrichtungen usw. geregelt. Ein Rettungsschwimmabzeichen wird benötigt!
Im besten Fall machst du einmal den Rettungsschwimmer Silber (darin ist die Erste Hilfe enthalten). Deine Rettungsfähigkeit muss dann alle 3 Jahre (in manchen Bereichen auch nur alle 4 Jahre) immer wieder aufgefrischt werden. Laut DSV Standards ist ein RS Bronze und Betreuungsschlüssel max. 1:6 in einem Lehrschwimmbecken ausreichend. Wir vertreten diese Meinung auch. Die DLRG wiederum setzt andere Standards und setzt immer Silber voraus. Lehrer/innen an Schulen werden als Beispiel über das jeweilige Kultusministerium des Bundeslandes geregelt und arbeiten z.B. in NRW im Lehrschwimmbecken mit Bronze. Fachangestellte für Bäderbetriebe unterliegen oftmals noch der internen Regelung des jeweiligen Bades. Mehr rechtliches Wissen, Details und Empfehlungen zu diesem Thema, bekommst du in der Schulung.
Der Nachweis des RSS und der Ersten Hilfe sind keine Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schulung und müssen nicht zuvor vorgelegt werden.